AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit einem Kauf bei wohnen + ideen erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Verkäufer:
wohnen + ideen GmbH
Herr Dirk Brauer
Herbartgang 12
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 / 248 9 248
E-Mail: info@wohnen-und-ideen.de
AG Oldenburg, HRB 2845
UST-Id.-Nr.: 117 476 577

I. Vertragsabschluß -Angebotsunterlagen

1. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben.
3. Unsere Entwürfe, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

II. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Maserung, Struktur und Maß, insbesonder auch geringfügige technische Änderungen, bleiben vorbehalten.

III. Rücktritt

1. Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht für Fälle höherer Gewalt und außerdem für den Fall vor, dass der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat.
2. Ferner behalten wir uns ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, daß der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

IV. Lieferzeit – Abnahmeverzug

1. Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Dauer schwerwiegender Störungen im Geschäftsbetrieb, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (insbesondere Streiks, Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt). Dies gilt ungeachtet dessen, ob diese Störungen bei uns oder unseren Lieferanten aufgetreten sind.
2. Kann eine vereinbarte Lieferzeit einmal nicht eingehalten werden, hat der Käufer uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang der entsprechenden Aufforderung.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4. Geraten wir in Verzug, ist unsere Schadensersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, daß die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes.
5. Die vorstehende Haftungsbegrenzung erstreckt sich auf Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. § 326 BGB, es sei denn, daß ein Fixgeschäft vorliegt oder der Käufer geltend machen kann, daß wegen des von uns zu vertretenden Verzuges sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
6. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir nach einer mit einer Ablehnungsandrohung verbundenen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25 % des Bestellpreises zu verlangen, sofern der Kaufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

V. Lieferung

1. Bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung erfolgt der Transport bis zur Hauseingangstür im Erdgeschoß. Kosten für etwaigen Transport von der Hauseingangstür in die Wohnung des Käufers gehen zu dessen Lasten.
2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse gehören grundsätzlich nicht zum Lieferumfang.
3. Für Montageschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des eingesetzten Personals. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.

VI. Zahlung

1. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, es sei denn, der Käufer weist nach, daß uns ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Falls wir allerdings einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
2. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für ihn, sondern für einen Dritten bestimmt ist. Er hat den Dritten auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
3. Jeder Standortwechsel und jeder Eingriff eines Dritten, insbesondere eine Pfändung, sind uns unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

VIII. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
2. Wir können, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringen.
4. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer sie nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe der Kaufsache rügt.

IX. Erfüllungsort – Gerichtsstand

1. Ais Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz vereinbart.

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